Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Leverkusen ist bemüht, das Onlineangebot mit seinen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sind das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für museum-morsbroich.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der BITV NRW teilweise vereinbar. Die Website befindet sich derzeit im Aufbau; Inhalte aus dem bisherigen Angebot werden schrittweise übernommen. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind unter „Bekannte Einschränkungen“ aufgeführt.

Eine Prüfung der Vereinbarkeit mit der BITV NRW durch eine unabhängige Stelle steht noch aus. Diese Erklärung wird nach Abschluss der Prüfung aktualisiert. Bis dahin nennen wir hier die Punkte, die wir selbst geprüft haben, sowie die uns bekannten Einschränkungen.

  • Erstellung dieser Erklärung: 12. September 2026
  • Letzte eigene Überprüfung: 12. September 2026
  • Geprüfte Seiten: 144 – alle zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten Seiten, Ausstellungs- und Veranstaltungsseiten in deutscher und englischer Sprache, zusätzlich die Übersichts- und Archivseiten, die Suchergebnisseite und die Fehlerseite

Selbstbewertung durch die Redaktion mit technischer Unterstützung: automatisierte Prüfung aller 144 Seiten mit dem Werkzeug axe-core gegen WCAG 2.1 und 2.2 (Stufen A und AA) in zwei Bildschirmbreiten (1280 und 390 Pixel), Messung sämtlicher Textkontraste im fertig dargestellten Seitenaufbau, maschinelle Prüfung der Überschriftengliederung aller Seiten sowie manuelle Prüfung der Tastaturbedienung, der Bildergalerie, der Suche, des Menüs, des Anfrageformulars und des Dialogs zur Cookie-Einwilligung sowie eine Auswertung dessen, was Hilfsmitteln an Struktur und Bezeichnungen übergeben wird. Geprüft wurden außerdem Seitentitel, Sprachauszeichnung, Landmarken, Alternativtexte, Formularbeschriftungen, die Darstellung bei 200 Prozent Textvergrößerung und bei 320 Pixel Bildschirmbreite. Die bei dieser Prüfung gefundenen Mängel wurden am selben Tag überwiegend behoben; was offen blieb, ist unten aufgeführt. Eine Prüfung mit Screenreadern (zum Beispiel NVDA, JAWS und VoiceOver), mit weiteren Hilfsmitteln und nach dem BITV-Prüfverfahren durch eine unabhängige Stelle hat noch nicht stattgefunden.

Was bei der Prüfung in Ordnung war

  • Automatisierte Prüfung: In der abschließenden Prüfung aller 144 Seiten in beiden Bildschirmbreiten meldete das Werkzeug axe-core keinen Verstoß mehr. Eine solche Prüfung erfasst allerdings nur einen Teil der Anforderungen; die verbleibenden Einschränkungen sind unten genannt.
  • Bedienung mit der Tastatur: Alle geprüften Seiten lassen sich vollständig mit der Tastatur bedienen, und der Tastaturfokus ist auf allen angesteuerten Elementen sichtbar. Es traten keine Tastaturfallen auf.
  • Farbkontraste: Alle Texte der geprüften Seiten erreichen in beiden geprüften Bildschirmbreiten mindestens das geforderte Kontrastverhältnis von 4,5:1.
  • Gliederung durch Überschriften: Jede Seite trägt genau eine Hauptüberschrift, und die Überschriftenebenen folgen durchgängig aufeinander, ohne Ebenen zu überspringen.
  • Sprungmarke zum Inhalt: Jede Seite beginnt mit dem Link „Zum Inhalt springen“, der die Navigation überspringt.
  • Seitenbereiche und Navigation: Kopfbereich, Navigationen, Hauptinhalt und Fußbereich sind als Bereiche ausgezeichnet und benannt, sodass Hilfsmittel gezielt dorthin springen können.
  • Seitentitel und Sprache: Alle geprüften Seiten tragen einen aussagekräftigen Titel, und die Seitensprache ist maschinenlesbar angegeben (Deutsch beziehungsweise Englisch).
  • Verweise: Alle Verweise der geprüften Seiten – auch die Bilder der Ausstellungsgalerien und die Vorschaubilder in den Listen – tragen eine für Hilfsmittel erkennbare Bezeichnung.
  • Bildergalerie: Die vergrößerte Bildansicht lässt sich mit der Tastatur öffnen und mit der Escape-Taste schließen, der Tastaturfokus bleibt währenddessen in ihr und kehrt beim Schließen an die Ausgangsstelle zurück. Ihre Bedienelemente sind in der Seitensprache beschriftet.
  • Vergrößerung und schmale Bildschirme: Bei 200 Prozent Textvergrößerung und bis zu einer Breite von 320 Pixeln bleibt der Inhalt ohne waagerechtes Scrollen lesbar.
  • Formulare: Die Felder des Anfrageformulars sind dauerhaft beschriftet, Pflichtfelder sind gekennzeichnet, und Rückmeldungen nach dem Absenden werden Hilfsmitteln aktiv gemeldet. Das Suchfeld ist beschriftet.
  • Suche und Menü: Die Suche lässt sich mit der Tastatur öffnen und mit der Escape-Taste wieder schließen. Das Menü für schmale Bildschirme meldet Hilfsmitteln seinen Zustand (geöffnet oder geschlossen) und besitzt eine benannte Schaltfläche zum Schließen.
  • Dialog zur Cookie-Einwilligung: Der Dialog ist vollständig mit der Tastatur bedienbar, der Tastaturfokus bleibt darin und ist auf jeder Schaltfläche sichtbar. Die Schaltflächen sind eindeutig beschriftet, ausreichend groß und kontrastreich; der Dialog trägt eine Überschrift.
  • Keine störenden Automatismen: Es gibt keine automatisch startenden Töne oder Videos, keine blinkenden Inhalte, keine Zeitbegrenzungen und keine Inhalte, die sich von selbst bewegen.
  • Informationen in Leichter Sprache: Zum Museum, zu Öffnungszeiten und Preisen stehen Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung.
  • Auffindbarkeit: Diese Erklärung sowie Impressum, Datenschutzerklärung und die Seite in Leichter Sprache sind von jeder Seite aus über den Fußbereich erreichbar.

Bekannte Einschränkungen

Beschreibung eines Teils der Bilder

Teilweise erfüllt · WCAG 1.1.1

Für einen Teil der Abbildungen fehlt noch ein Alternativtext, der den Bildinhalt beschreibt: Das betrifft 63 der 245 Abbildungen in den Ausstellungsgalerien und 60 der 124 Vorschaubilder. Wer einen Screenreader nutzt, erfährt bei diesen Bildern den Inhalt nicht. Die Verweise selbst sind benannt, und die Bildlegenden, Werkangaben und Titel der zugehörigen Seiten stehen als Text zur Verfügung, sodass der Zusammenhang erschließbar bleibt.

Geplante Abhilfe: Die fehlenden Alternativtexte werden redaktionell nachgetragen, beginnend bei den laufenden Ausstellungen. Für neu eingestellte Bilder gehört der Alternativtext künftig zum Veröffentlichungsvorgang.

Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache

Nicht erfüllt

Erläuterungen zu den wesentlichen Inhalten, zur Navigation und zu dieser Erklärung in Deutscher Gebärdensprache stehen nicht zur Verfügung. Informationen in Leichter Sprache sind vorhanden. Gehörlose Besucherinnen und Besucher erreichen uns über die unten genannten Kontaktwege, insbesondere per E-Mail.

Ansage des Cookie-Dialogs

Teilweise erfüllt · WCAG 4.1.2

Der Dialog zur Cookie-Einwilligung wird Hilfsmitteln nicht als eigenständiger Dialog angekündigt, und die Escape-Taste schließt ihn nicht. Bedienbar ist er dennoch vollständig: Der Tastaturfokus bleibt in ihm, und alle Schaltflächen sind beschriftet und erreichbar. Der Dialog stammt aus einer eingesetzten Fremdsoftware; wir prüfen, was sich daran einstellen lässt.

Inhalte Dritter

Offen

Einzelne Seiten verweisen auf Angebote anderer Anbieter, die nicht in unserem Einflussbereich liegen – etwa ein Ausstellungstrailer auf der Plattform Vimeo sowie die Websites von Veranstaltungspartnern. Für deren Barrierefreiheit können wir nicht einstehen. Die Verweise sind als solche erkennbar; die zugehörigen Informationen erhalten Sie auf Anfrage auch auf anderem Weg.

Noch nicht abgeschlossene Prüfschritte

Offen

Geprüft wurde bisher, welche Struktur und welche Bezeichnungen die Seiten an Hilfsmittel übergeben. Ein Test mit tatsächlichen Screenreadern (zum Beispiel NVDA, JAWS und VoiceOver) und mit weiteren Hilfsmitteln steht noch aus; er kann Mängel aufdecken, die einer rein technischen Auswertung entgehen. Ebenfalls noch nicht geprüft sind die Inhalte, die im Zuge des laufenden Seitenaufbaus erst künftig veröffentlicht werden, sowie Dokumente zum Herunterladen.

Unabhängige BITV-Prüfung

Offen

Eine externe Prüfung nach dem BITV-Prüfverfahren ist noch nicht beauftragt.

Barrieren melden – Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen oder benötigen Sie Informationen, die derzeit nicht barrierefrei bereitgestellt werden? Dann wenden Sie sich bitte an uns:

Stadt Leverkusen
Fachbereich Kultur und Stadtmarketing
Museum Morsbroich
Gustav-Heinemann-Straße 80
51377 Leverkusen
Telefon: +49 (214) 406 – 45 00
E-Mail: info@morsbroich.de

Wir bemühen uns, Ihre Rückmeldung zeitnah zu beantworten und gemeldete Barrieren zu beheben.

Bitte beachten Sie dabei: Die von Ihnen beim Absenden übermittelten personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Kontaktaufnahme und zur Bearbeitung Ihres Anliegens im erforderlichen Umfang verwandt. Lesen Sie dazu bitte auch unsere Hinweise zum Datenschutz.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieser Webseite benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik bei der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen wenden.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
c/o Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
E-Mail: Ombudsstelle-barrierefreie-IT@mags.nrw.de
Telefon: 0211 855 3451

Für die Überwachung der Barrierefreiheit ist die Überwachungsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen für Barrierefreiheit von Informationstechnik (bei IT.NRW / KBIT) zuständig. E-Mail: ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de, Telefon: 0211 9449 1213.